Beihilfe beantragen
Beantragungsformulare unter :
www.emwelt.lu -> guichet virtuel -> energie
Hauptlink Prime House :
http://www.environnement.public.lu/guichet_virtuel/energie/index.html
Tel. : 26 84 78 400
Das Recht auf finanzielle Hilfe verjährt nach 2 Jahren gerechnet vom 31. Dezember des Kalenderjahres, aus dem die betreffende Rechnung stammt. Subventionsanträge müssen gestellt werden an :
Administration de l’Environnement
Service des économies d’énergie
16, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxembourg
Der Förderantrag fürs Passivhaus
Anträge bitte erst einreichen, wenn nachfolgende Dokumente vollständig vorliegen:
- DEPA (vom Hausbesitzer auszufüllen)
Formular mit persönlichen Daten des Hausbesitzers und die Anfrage für verschiedene Förderungen.
Private Person muss Förderung beantragen, nicht der Handwerker! - MAPE (von Architekt oder Ingenieur, der E-Pass erstellt hat, auszufüllen)
PH-Daten, falls Erdwärmetauscher installiert, dann diesen hier angeben sowie die Rechnung über den Erdwärmetauscher sowie die Bestätigung der Einbautiefe. - Energiepass AAA
- … mit kompletter BerechnungUnbedingt ALLE Seiten der Berechnung einreichen
- Orginal Blower Door PrüfberichtMit n50 ≤ 0,6 1/h
- Technisches Datenblatt der LüftungsanlageMit WRG ≥ 75% , Zertifikat des Passivhaus-Instituts reicht auchEs besteht keine separate Förderung für Lüftungsanlagen
- Pläne
Ansichten, Grundrisse, Schnitte - Kopie der Baugenehmigung
Gemeindebestätigung v.a. wegen Datum - Konformitätserklärung
Hier bestätigt der Handwerker und Experte, wie die einzelnen Bauteile ausgeführt wurden. Für alle Bauteile der thermischen Hülle (Außenwand, Dach, Fenster, …) sowie für die Anlage Heizung + Lüftung miss jeweils ein solches Blatt ausgefüllt werden.
- Nachweis der Zahlung RohbauHausbesitzer muss beweisen, dass er Haus (zumindest Rohbau bezahlt bzw. fertig gekauft hat.